Kinderfotos auf Insta – KunstUrhG +DSGVO
Soziale Medien wie Instagram oder Facebook laden ein, alle Arten von Fotos zu veröffentlichen. Wer jedoch Fotos von Kindern im Internet veröffentlichen möchte, braucht dafür unbedingt die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile. Nicht nur das Kunsturhebergesetz, sondern auch die Datenschutzgrundverordnung geben Auskunft über den Umgang mit Fotos (§ 22 KunstUrhG und Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael… Weiterlesen »Kinderfotos auf Insta – KunstUrhG +DSGVO