Mit einem Ehevertrag können Eheleute die gesetzlichen Regelungen für die Ehe individuell modifizieren.
Die gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind auf die herkömmliche Ehe zugeschnitten, in der der Ehemann das Geld verdient und die Ehefrau die Aufgaben der Hausfrau und Mutter übernimmt.
Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt können in einem Ehevertrag modifiziert vereinbart oder vollständig ausgeschlossen werden. Ebenso kann die Zeit und Dauer des Unterhalts geregelt werden.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Scheitert die Ehe, so hat die Frau Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, die Ehefrau vor dem sozialen Abstieg zu schützen.
Bei einer heute durchaus üblichen Doppelverdienerehe mit oder ohne Kinder sind diese Regelungen oftmals nicht mehr adäquat.
Durch einen Ehevertrag kann eine auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmte optimale Grundlage für die Ehe geschaffen werden.
Da die persönlichen Situationen eines jeden Paares sehr unterschiedlich sind, gibt es keine Mustereheverträge.
Rechtsanwalt Andreas Friedlein
Eheverträge können vor Eheschließung aber auch jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Selbst nach einer bereits erfolgten Trennung kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Diese ist dann als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu definieren.
Ein Rechtsanwalt kann einen genau an Ihren Ansprüche angepassten Ehevertrag entwerfen.
Formerfordernisse eines Ehevertrages
Eheverträge mit denen Regelungen über den Güterstand, das anzuwendende Recht den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich getroffen werden, bedürften zwingend der notariellen Beurkundung.
Vereinbarungen über den Hausrat sind ohne notarielle Beurkundung wirksam.
Bevor eine ehevertragliche Regelung in welcher Form auch immer unterzeichnet wird, sollte in jedem Fall rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Eine Online-Rechtsberatung verursacht Erstberatungsgebühren iHv 89 EUR*.