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Partnerschaftsverträge

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Parteien einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Vereinbarungen für die Zeit des Zusammenlebens und der Trennung treffen. Derartige Partnerschaftsverträge beziehen sich insbesondere auf die elterliche Sorge und Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder sowie die Auseinandersetzung des Hausrates und des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Trennung.

Die familiären Situationen sind individuell unterschiedlich. Nehmen Sie zur Sicherung Ihrer Verhältnisse eine persönliche Erstberatung in Anspruch.

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