Das hervorstechende Merkmal der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die rechtliche Unverbindlichkeit. Nichteheliche Lebensgemeinschaften können jederzeit wieder aufgelöst werden.
Gesetzliche Regelungen gibt es für die nichteheliche Lebensgemeinschaft nur im Falle gemeinsamer Kinder. Lesen Sie mehr zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern unter Sorgerecht.
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