Die Düsseldorfer Tabelle dient als Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland und wird regelmäßig angepasst. Die aktuelle Version berücksichtigt gestiegene Lebenshaltungskosten, angepasstes Kindergeld und Änderungen beim Selbstbehalt. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte, eine Darstellung der Tabelle, sowie relevante Urteile erläutert.
1. Aufbau der Düsseldorfer Tabelle
Die Tabelle gliedert sich wie folgt:
- Einkommensgruppen:
- Monatliches Nettoeinkommen in zehn Stufen, beginnend bei unter 1.900 Euro bis über 11.000 Euro.
- Innerhalb jeder Einkommensgruppe wird der Kindesunterhalt gestaffelt.
- Altersstufen der Kinder:
- 0–5 Jahre
- 6–11 Jahre
- 12–17 Jahre
- Ab 18 Jahre
- Unterhaltsbeträge:
- Die Beträge steigen mit dem Alter der Kinder und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
- Selbstbehalt:
- Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Unterhalts verbleiben muss:
- 1.400 Euro für Erwerbstätige.
- 1.200 Euro für Nicht-Erwerbstätige.
- Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Unterhalts verbleiben muss:
2. Darstellung der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Auszug)
Einkommen (netto) | 0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | Ab 18 Jahre |
---|---|---|---|---|
Bis 1.900 € | 437 € | 502 € | 588 € | 753 € |
1.901–2.300 € | 459 € | 527 € | 617 € | 790 € |
2.301–2.700 € | 481 € | 552 € | 646 € | 827 € |
2.701–3.100 € | 503 € | 578 € | 676 € | 865 € |
… | … | … | … | … |
3. Beispielberechnung
Beispiel 1: Unterhalt für zwei Kinder
- Eckdaten:
- Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen: 2.500 €.
- Kinder: 4 Jahre und 8 Jahre.
- Kindergeld: 250 € pro Kind (hälftig angerechnet).
- Berechnung:
- Altersstufen: 0–5 Jahre und 6–11 Jahre.
- Aus der Tabelle:
- Unterhaltsbetrag für 4-jähriges Kind: 481 €.
- Unterhaltsbetrag für 8-jähriges Kind: 552 €.
- Abzuziehendes Kindergeld (hälftig): 125 € je Kind.
Ergebnis:
- 4 Jahre: 481 € – 125 € = 356 €.
- 8 Jahre: 552 € – 125 € = 427 €.
- Gesamtunterhalt: 783 €.
Beispiel 2: Volljähriges Kind
- Eckdaten:
- Nettoeinkommen: 3.000 €.
- Kind: 19 Jahre, lebt noch zu Hause.
- Kindergeld: 250 € (volle Anrechnung).
- Berechnung:
- Altersstufe: Ab 18 Jahre.
- Aus der Tabelle: Unterhaltsbetrag: 865 €.
- Abzuziehendes Kindergeld: 250 €.
Ergebnis: 865 € – 250 € = 615 €.
4. Relevante Rechtsprechung
- Berücksichtigung des Kindergelds:
- BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 (XII ZR 100/20):
- Das Kindergeld ist bei der Berechnung des Unterhalts zwingend zu berücksichtigen, wobei bei minderjährigen Kindern nur die Hälfte abgezogen wird, bei Volljährigen der gesamte Betrag.
- BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 (XII ZR 100/20):
- Einkommensermittlung:
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2023:
- Boni, Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen sind auf das Jahreseinkommen umzurechnen und in die Einkommensberechnung einzubeziehen.
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2023:
- Selbstbehalt und Zweitfamilien:
- BGH, Urteil vom 16. Februar 2023 (XII ZR 17/21):
- Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann angepasst werden, wenn dieser eine neue Familie finanziell unterstützen muss.
- BGH, Urteil vom 16. Februar 2023 (XII ZR 17/21):
5. Vertragsmöglichkeiten im Unterhaltsrecht
- Vergleichsvereinbarungen:
- Elternteile können sich einvernehmlich auf einen Unterhaltsbetrag einigen, sofern dieser den Mindestunterhalt nicht unterschreitet.
- Abänderungsklauseln:
- Verträge können Regelungen enthalten, wie sich der Unterhalt bei Einkommensveränderungen automatisch anpasst.
- Jugendamtsurkunden:
- Diese Urkunden sind vollstreckbare Titel und können eine gerichtliche Geltendmachung vermeiden.
6. Aufgaben von Anwälten
Für Unterhaltspflichtige:
- Beratung: Analyse des Nettoeinkommens und Ermittlung der realistischen Unterhaltsverpflichtung.
- Vertretung: Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen oder Beantragung der Anpassung des Unterhalts.
- Vertragserstellung: Ausarbeitung von Vergleichsvereinbarungen zur Vermeidung langwieriger Prozesse.
Für Unterhaltsberechtigte:
- Durchsetzung von Ansprüchen: Unterstützung bei der Berechnung und Geltendmachung von Kindesunterhalt.
- Einkommensüberprüfung: Prüfung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen, insbesondere bei Selbstständigen oder unklaren Einkommensverhältnissen.
- Schutz vor Kürzungen: Abwehr von Anträgen auf Reduzierung des Unterhalts.
Für beide Parteien:
- Mediation: Vermittlung in strittigen Fällen, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen.
- Vertretung vor Gericht: Unterstützung im familiengerichtlichen Verfahren, falls keine Einigung erzielt wird.
Durch die korrekte Anwendung der Düsseldorfer Tabelle und eine professionelle anwaltliche Begleitung können rechtliche Streitigkeiten minimiert und faire Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden.